Antikorruptionsgesetz
Antikorruptionsgesetz: Bedeutung für Zahnärzte – Rechte für Patienten Im Juni 2016 wurde das Antikorruptionsgesetz verabschiedet, welches unter anderem das Strafgesetzbuch (§§ 299a ff. StGB), wie auch das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (§§ 81a, 197a, 307 SGB V) um weitreichende Regelungen ergänzt. Der Zweck des Gesetzes besteht darin, die Bestechung im medizinischen Bereich zu verringern und somit zu einer Verringerung der externen Einflüsse auf medizinische Entscheidungen zu führen. Das Gesetz bringt viele Änderungen und Regularien für Zahnärzte und Implantologen mit sich und stärkt gleichzeitig die Interessen der Patienten einer Implantat-OP. Vergehen werden mit drei Jahren Haft geahndet – schwere Straftaten sogar mit bis zu fünf Jahren. Kein Profit beim Bezug und der Anwendung von Zahnimplantaten Das Gesetz hat direkte Auswirkungen auf den Kauf von Zahnimplantaten und Zubehör von Zahnarztpraxen in Deutschland. So ist es Zahnarztpraxen seit Juni 2016 nicht mehr erlaubt, einen Aufschlag auf den Implantat Kaufpreis zu erheben. Die Praxen dürfen dem Patienten also nur den Bezugspreis für die Medizinprodukte in Rechnung stellen, den Sie vom Hersteller erhalten haben, dies beinhaltet auch etwaige gewährte Mengenrabatte. Beispiel: Wenn ein Zahnarzt 10 Implantate für 1000 € bestellt und aufgrund der großen Bestellmenge einen Rabatt von 200 € erhält, muss er den Rabatt von 200 € auf den Gesamtbetrag umlegen. Am Ende darf er von den Patienten so nur 80 € pro Implantat verlangen. Das Antikorruptionsgesetz stärkt dadurch die Interessen und insbesondere den Geldbeutel der Patienten einer Implantat-OP. Denn unter dem Strich bezahlen Patienten nur noch den tatsächlichen Bezugspreis der Medizinprodukte ohne Aufschlag und unter Berücksichtigung gewährter Rabatte. Was viele Patienten nicht wissen: Durch das Antikorruptionsgesetz steht den Patienten einer Implantat-OP ein Auskunftsrecht über den Implantatpreis zu. So ist der Zahnarzt auf Nachfrage des Patienten dazu verpflichtet den Bezugspreis des Materials, das mit der Implantat-OP verbunden ist, offenzulegen. Neben dem Abrechnungsbetrag für den Patienten muss er auch den Einkaufspreis des Implants dokumentieren und nachweisen können. Damit Zahnärzte ihrer Auskunftspflicht schnell und einfach nachkommen können, bietet Implify eine intelligente Zuweisung der Bestellungen zu einzelnen Patienten. So kann im Nachgang einfach nachvollzogen werden, welcher Patient, welches Zahnimplantat erhalten hat. Keine Rückvergütungen über Dienstleistungen oder Schenkungen Das Antikorruptionsgesetz regelt auch den Umgang mit Einladungen und Schenkungen von Dritten an Zahnärzte. Dabei darf die Grenze der “Sozialüblichkeit” nicht überschritten werden. Einladungen zu teuren Geschäftsessen, die über der üblichen Preiskategorie des Arztes liegen, sind so nicht verhältnismäßig. Auch Schenkungen in jeglichem Rahmen sind nicht mehr zulässig. Auch hier gilt die “Sozialüblichkeit”. Wer Reisen oder hohe Geldvorteile als Gegenleistung für einen Kaufvertrag annimmt, macht sich strafbar. Dabei spielt auch der Zeitpunkt der Zuwendung eine Rolle: Zugewandte Vorteile sind umso kritischer anzusehen, je enger sie zeitlich im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen beziehungsweise der Unterzeichnung eines Vertrags stehen. Je höher die zeitliche Nähe, desto eher besteht der Anschein, dass mit der Zuwendung die Erwartung einer Gegenleistung verknüpft ist. Neben den Regularien, die den Kauf und Verkauf von OP-Materialien regeln, hat das Antikorruptionsgesetz auch Auswirkung auf die Zusammenarbeit von Zahnärzten untereinander. So dürfen Zahnärzte untereinander keine exklusiven Absprachen treffen, die nicht rein medizinisch motiviert sind. Das heißt: Zahnarzt A darf Zahnarzt B empfehlen, wenn er davon überzeugt ist, dass Zahnarzt B die beste Therapie für die Implantat-OP bietet. Eine Empfehlung, die eine Geldleistung von Zahnarzt B vorsieht, ist nicht erlaubt. Implify sorgt für Rechtssicherheit Implify garantiert, dass alle Produkte auf der Plattform der Preisangemessenheit gemäß dem Antikorruptionsgesetz angeboten werden. Darüber hinaus unterstützt die digitale Plattform mit entsprechenden Funktionalitäten Zahnärzte beim Nachverfolgen und Nachvollziehen von Bestellungen und Kosten für Ihre Patienten. So können Sie Ihren Patienten jederzeit mit wenigen Klicks eine transparente Übersicht über die Beschaffungskosten bieten.