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Für Zahnärzte

Medizinproduktegesetz (MPG)

Medizinproduktegesetz (MPG) In Folge der europäischen Richtlinie über Medizinprodukte und deren Zubehör (93/42/EWG) wurde das Medizinproduktegesetz (MPG) in Deutschland 1995 in Kraft gesetzt. Das Gesetz regelt den Verkehr von Medizinprodukten bezüglich Sicherheit, Eignung und Leistung. Hierdurch wird die Gesundheit und der Schutz der Patienten, Anwender und Dritten sichergestellt. Dabei findet das Gesetz auch bei Zahnimplantaten Anwendung. Definition Medizinprodukte Als Medizinprodukte gelten alle Produkte die zur Diagnostik, Therapie, Überwachung und Verhütung eingesetzt werden. Hierzu zählen jedoch nicht kosmetische Produkte, Arzneimittel, menschliche Transplantate oder Blutprodukte, sowie tierische Gewebe. Bei der Klassifizierung der Produkte orientiert sich das Gesetz an der “Verletzbarkeit des menschlichen Körper” durch das jeweilige Produkt. Die Kriterien für die Einteilung in die Klassen sind nachfolgende: Dauer der Anwendung Ort der Anwendung und Grad der Invasivität Wiederverwendbares chirurgisches Instrument Aktives therapeutisches / diagnostisches Medizinprodukt Anwendung am zentralen Kreislaufsystem oder Nervensystem Verwendung von biologischem Material aus Tieren oder Menschen Klassifizierung von Medizinprodukten nach dem Medizinproduktegesetz Die Klassifizierung, gemäß Anhang IX der europäischen Richtlinie, orientiert sich hierbei an 18 Regeln. Diese lassen sich nachfolgend zusammenfassen: Klasse I Nicht oder gering invasive ProdukteKeine methodische RisikenKein oder unkritischer HautkontaktInvasive Produkte mit vorübergehenden Anwendung Klasse Ir Wiederverwendbare Medizinprodukte wie chirurgische Instrumente Klasse IIa Mäßiger InvasivitätsgradEs besteht ein gewisses AnwendungsrisikoKurzzeitige Anwendung im KörperInvasive Produkte mit kurzzeitiger Anwendungsdauer oder die resorbierbar sind Klasse IIb Systemische AuswirkungenErhöhtes methodisches RisikoLangzeitanwendung am oder im KörperNicht invasive EmpfängnisverhütungInvasive Produkte mit langzeitiger Anwendung Klasse III Besonders hohes methodisches RisikoLangfristige MedikamentenabgabeProdukte mit Inhaltsstoffen aus tierischen Ursprungs und dem Körperunmittelbare Anwendung am Herz, Kreislaufsystem oder zentralem NervensystemInvasive oder implantierte Empfängnisverhütung Klassifizierung von Medizinprodukten nach europäischem Recht Anforderungen an den Betrieb und an das Medizinprodukt Gemäß dem Medizinproduktegesetz (MPG) darf kein Produkt in Verkehr gebracht werden, bei dem ein begründeter Verdacht auf Mängel besteht oder dessen Datum abgelaufen ist. Darüber hinaus muss der Inverkehrbringer auf der Kennzeichnung oder Gebrauchsanweisung erkenntlich sein. Sollte der Inverkehrbringer keinen Sitz in der Europäischen Union haben, so ist automatisch der Importeur der Inverkehrbringer.  Damit ein Produkt überhaupt für den Markt zugelassen ist, muss es durch eine benannte Stelle freigegeben werden. Hierzu ist zum einen die CE-Kennzeichnung zwingend erforderlich, zum anderen ist ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Dessen Umfang ist dabei abhängig von der benannten Stelle, sowie der Produktklassifizierung. Besondere Regelungen und Anforderungen zur klinischen Bewertungen stellen dabei Systeme und Behandlungseinheiten, Sonderanfertigungen oder Medizinprodukte aus In-Haus-Herstellung dar. Strafen bei Nichteinhaltung Ordnungswidrigkeiten gegen das Medizinproduktegesetz (MPG) werden mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 € bestraft. Bei Nichteinhaltung können Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen folgen, wobei auch der Versuch strafbar ist. In besonders schweren Fällen kann sich die Freiheitsstrafe auf bis zu 5 Jahre erhöhen. 

Knochenaufbau bei Zahnimplantaten

Knochenaufbau bei Zahnimplantaten Wenn der Knochen oder die Kieferknochenstruktur nicht ausreicht oder die Beschaffenheit nicht stimmt, um ein Zahnimplantat im Kiefer zu verankern, dann ist ein Knochenaufbau notwendig.  Die Ursachen können hierfür auf eine Vielzahl von Gründen zurückgeführt werden. Die häufigsten sind jedoch Zahnlosigkeit oder Zahnerkrankungen, ohne dass eine adäquate Behandlung vorgenommen wurde. Grundsätzlich nimmt ein dichterer Kieferknochen Zahnimplantate besser an als ein dünner poröser Knochen. Dementsprechend sind die Erfolgsaussichten eines Implantats abhängig von der Höhe und Dicke des Kieferknochens.  Indikation für Knochenaufbau Das Ziel eines Knochenaufbaus ist das Knochenvolumen durch natürlichen Knochenwachstum zu steigern. Dieser Knochenaufbau minimiert ebenfalls den Zahnverlust der Nachbarzähne.  Ein Knochenaufbau ist notwendig wenn der Patient eine längere Zahnlosigkeit hat und sich einen Zahnersatz in Form von Zahnimplantaten wünscht, obwohl sein Kieferknochen nicht die notwendige Breite und Höhe für eine Implantation bietet.  Alternativen zum Knochenaufbau in Verbindung mit Zahnimplantaten sind ausschließlich andere Form des Zahnersatzes möglich. Ursachen für Knochenabbau Es gibt viele Gründe, die zu einem Knochenabbau führen. Der verbreitetste ist die Parodontitis, bei der ein bakterieller Zahnbelag die Zähne und den Zahnhalteapparat bedroht.  Bei der Parodontitis entwickelt sich das Zahnfleisch zurück. Dadurch wird die Wurzelhaut und das Zahnbett zerstört, was zu einem Zahnverlust und Knochenabbau führt. Ebenfalls können Bakterien zur Zahnwurzel dringen in Folge dessen kommt es zu einer Entzündung der Wurzelspitze und Bildung einer Zyste. Hierdurch entsteht ein massiver Angriff auf den Kieferknochen. Insbesondere bei Angstpatienten und älteren Patienten ist ein Knochenabbau zu entdecken. Dies ist darauf zurückzuführen, dass diese keine regelmäßige Behandlung in Anspruch nehmen, gezogene oder verlorene Zähne haben oder bereits Prothesen tragen, wodurch schlussendlich dem Knochen eine natürliche Druckbelastung fehlt. Auch durch das Setzen eines Implantats kann sich eine Periimplantitis entwickeln (Entzündung der suprakrestalen Weichgewebes).  Wenn dies passiert ist ein chirguischen Eingriff erforderlich und ein anschließender Knochenaufbau notwendig.  Um den Umfang des Knochenaufbaus zu bestimmen gibt es eine Kategorisierung nach Resorptionsklassen. Die Kategorisierung nach Resorptionsklassen wurde von Cawood und Howell (1988 / 1991) vorgenommen. Diese wurde von Terry und Zarb 1991 aufgegriffen und modifiziert. Cawood und Howell Resorptionsklassen RKL 1 Bezahnter Kieferkamm RKL 2 Leere Alveole unmittelbar nach der Extraktion RKL 3 Die Alveole ist verheilt, der Alveolarfortsatz ist hoch, breit und abgerundet RKL 4 Hoher, aber scharfer, “messcherschneidenartiger” Kieferkamm RKL 5 Mäßig breiter, jedoch deutlich höhenreduzierter Alveolarfortsatz RKL 6 Vollständig resorbierter Processus alveolaris maxillae. Im Extremfall bildet der hochatrophe Kieferkamm mit dem harten Gaumen eine Ebene Terry und Zarb Resorptionsklassen Klasse 1 Bezahnt Klasse 2 Unmittelbar post extraktionem Klasse 3 Konvexe Kammform, ausreichende Höhe und Breite Klasse 4 Messerscharfe Kammform mit ausreichender Höhe aber unzureichender Breite Klasse 5 Flacher Kieferkamm, unzureichende Höhe und Breite Klasse 6 Ausgeprägte Basalbogenresorption ohne vorhersagbaren Muster Materialien für Knochenaufbau Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Materialien die für den Knochenaufbau genutzt werden können. Eine entsprechende Übersicht gibt ZWP in seinem eBook zur Implantology. Die Übersicht ist den Seiten 11 und 12 zu entnehmen. Das bevorzugte Knochenaufbaumaterial besteht aus Eigenknochen, welches beispielsweise aus der Hüfte, dem Kinn, dem Ober- oder Unterkiefer entnommen wird.  Das Transplantat liefert eine stabile Leitstruktur um die Knochenbildung zum Verwachsen anzuregen. Zudem wird keine Abstoßreaktion des Körpers erwartet. Ähnlich sind Isotransplantate, bei dem sich Spender und Empfänger genetisch identisch sind und entsprechende ähnliche genetische Marker aufweisen. Dementsprechend kann sich das Material ebenfalls besonders gut eingegliedern, ohne Antikörper-Reaktionen auszulösen.  Daneben wird allogenes (Fremdknochen), xenogenes (tierisch oder pflanzlich) oder auch synthetisches Knochenaufbaumaterial verwendet. Im Gegensatz zu Eigenknochen ist Fremdknochen deutlich teurer. Es bildet jedoch Knochen schneller als synthetisches oder xenogenes Material, da noch noch Leitstruktur besteht und es zudem Proteine beinhaltet.  Xenogenes Material wird häufig aus Rinderknochen hergestellt und ist mittlerweile als sehr zuverlässig anerkannt, was durch entsprechende Studien bewiesen wurde. Ähnlich wie bei synthetischem Material. Der Patient ist jedoch bei Verwendung von Fremdmaterial zwingend aufzuklären.  Die neueste Methode und Anwendung von Knochenaufbau ist über Bone Tissue Engineering.  Bei diesem Verfahren wird dem Patient zunächst ein kleines Stück Knochenhaut und etwas Blut entnommen. Anschließend wird dieses in einem Reinraumlabor isoliert und die Stammzellen werden auf einem geeigneten Trägergerüst gesetzt und mit dem vorher entnommen Blut vermehrt. Abschließend kann das angereichte Material (nach ca. 6-8 Wochen) in Form von Knochen Chips reimplantiert werden. um Sie abschließend. Behandlungsmethoden zum Knochenaufbau Der Knochenaufbau kann über unterschiedlichste Methoden vorgenommen werden. Dies ist von Patient zu Patient unterschiedlich und muss stets basierend an die Struktur des Kieferknochens und der Implantat Indikation angepasst werden. Im Nachfolgenden werden die verbreitetsten Methoden erläutert und vorgestellt.   Knochenblock Bei ausgeprägtem Knochenverlust ist der Einsatz eines Knochenblocks der aus dem Kiefer, dem Kinn oder dem Hüftknochen entnommen wird möglich. Alternativ gibt es auch Knochenblöcke die in Blockform angezüchtet wurden. Der Knochenblock wird dann im Knochenbereich über kleinere Schrauben angelagert und mit einer Membrane, die zwischen Block und Zahnfleisch platziert wird, geschützt. Nach entsprechenden 3 Monaten können die kleinen Schrauben entfernt werden und das Implantat gesetzt werden. Etwaige bestehende Hohlräume heilen automatisch oder können zusätzlich mit Knochenmaterial aufgefüllt werden.  Knochenanlagerung / Auflagerungsosteoplastik Bei kleineren Knochendefekten kann Knochenmehl oder -späne aus der Kieferumgebung entnommen werden und bei dem Knochendefizit anschließend angebracht und mit einer Kollagenmembrane abgedeckt werden. Sinuslift Eine spezielle Form im Oberkiefer ist der Sinuslift, bei dem der Kieferhöhlenbogen zunächst angehoben wird. Hierbei unterscheidet man zwischen einem inneren und äußeren Sinuslift. Beim inneren Sinuslift wird nur wenig Knochen benötigt. Das innere Bohrloch für das Implantat wird zum Füllen mit Knochenaufbau Material genutzt. Beim äußeren Sinuslift fehlt mehr Knochen, hierbei wird die Mundhöhle im Bereich der Wange minimalinvasiv geöffnet, um dieses mit Knochenaufbau Material zu füllen.  Nasenbodenelevation Das Verfahren ähnelt dem Sinuslift, es wird der Nasenboden vorsichtig vom Knochen abgelöst und dann leicht nach oben geschoben, um entsprechendes Knochenaufbau Material in den entstehenden Zwischenraum zu füllen. Socket Preservation Dieses Verfahren wird beim Zahnverlust angewendet und soll sicherstellen, dass der Kieferknochen erhalten bleibt oder sich regeneriert. Bei einer Extraktion oder Verlust fällt die Alveole normalerweise ein und die Kontur des Kieferknochen schmäler wird. Die Knochenhöhle wird häufig mit körperfremden Knochenaufbau Material gefüllt, um so eine weitere Operation und damit Belastung für den Patienten zu ersparen. Durch diese

Antikorruptionsgesetz

Antikorruptionsgesetz: Bedeutung für Zahnärzte – Rechte für Patienten Im Juni 2016 wurde das Antikorruptionsgesetz verabschiedet, welches unter anderem das Strafgesetzbuch (§§ 299a ff. StGB), wie auch das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (§§ 81a, 197a, 307 SGB V) um weitreichende Regelungen ergänzt. Der Zweck des Gesetzes besteht darin, die Bestechung im medizinischen Bereich zu verringern und somit zu einer Verringerung der externen Einflüsse auf medizinische Entscheidungen zu führen. Das Gesetz bringt viele Änderungen und Regularien für Zahnärzte und Implantologen mit sich und stärkt gleichzeitig die Interessen der Patienten einer Implantat-OP. Vergehen werden mit drei Jahren Haft geahndet – schwere Straftaten sogar mit bis zu fünf Jahren. Kein Profit beim Bezug und der Anwendung von Zahnimplantaten  Das Gesetz hat direkte Auswirkungen auf den Kauf von Zahnimplantaten und Zubehör von Zahnarztpraxen in Deutschland. So ist es Zahnarztpraxen seit Juni 2016 nicht mehr erlaubt, einen Aufschlag auf den Implantat Kaufpreis zu erheben. Die Praxen dürfen dem Patienten also nur den Bezugspreis für die Medizinprodukte in Rechnung stellen, den Sie vom Hersteller erhalten haben, dies beinhaltet auch etwaige gewährte Mengenrabatte.      Beispiel: Wenn ein Zahnarzt 10 Implantate für 1000 € bestellt und aufgrund der großen Bestellmenge einen Rabatt von 200 € erhält, muss er den Rabatt von 200 € auf den Gesamtbetrag umlegen. Am Ende darf er von den Patienten so nur 80 € pro Implantat verlangen.   Das Antikorruptionsgesetz stärkt dadurch die Interessen und insbesondere den Geldbeutel der Patienten einer Implantat-OP. Denn unter dem Strich bezahlen Patienten nur noch den tatsächlichen Bezugspreis der Medizinprodukte ohne Aufschlag und unter Berücksichtigung gewährter Rabatte. Was viele Patienten nicht wissen: Durch das Antikorruptionsgesetz steht den Patienten einer Implantat-OP ein Auskunftsrecht über den Implantatpreis zu. So ist der Zahnarzt auf Nachfrage des Patienten dazu verpflichtet den Bezugspreis des Materials, das mit der Implantat-OP verbunden ist, offenzulegen. Neben dem Abrechnungsbetrag für den Patienten muss er auch den Einkaufspreis des Implants dokumentieren und nachweisen können. Damit Zahnärzte ihrer Auskunftspflicht schnell und einfach nachkommen können, bietet Implify eine intelligente Zuweisung der Bestellungen zu einzelnen Patienten. So kann im Nachgang einfach nachvollzogen werden, welcher Patient, welches Zahnimplantat erhalten hat. Keine Rückvergütungen über Dienstleistungen oder Schenkungen Das Antikorruptionsgesetz regelt auch den Umgang mit Einladungen und Schenkungen von Dritten an Zahnärzte. Dabei darf die Grenze der “Sozialüblichkeit” nicht überschritten werden. Einladungen zu teuren Geschäftsessen, die über der üblichen Preiskategorie des Arztes liegen, sind so nicht verhältnismäßig. Auch Schenkungen in jeglichem Rahmen sind nicht mehr zulässig. Auch hier gilt die “Sozialüblichkeit”. Wer Reisen oder hohe Geldvorteile als Gegenleistung für einen Kaufvertrag annimmt, macht sich strafbar. Dabei spielt auch der Zeitpunkt der Zuwendung eine Rolle: Zugewandte Vorteile sind umso kritischer anzusehen, je enger sie zeitlich im Zusammenhang mit Vertrags­ver­handlungen beziehungsweise der Unterzeichnung eines Vertrags stehen. Je höher die zeitliche Nähe, desto eher besteht der Anschein, dass mit der Zuwendung die Erwartung einer Gegenleistung verknüpft ist.  Neben den Regularien, die den Kauf und Verkauf von OP-Materialien regeln, hat das Antikorruptionsgesetz auch Auswirkung auf die Zusammenarbeit von Zahnärzten untereinander. So dürfen Zahnärzte untereinander keine exklusiven Absprachen treffen, die nicht rein medizinisch motiviert sind. Das heißt: Zahnarzt A darf Zahnarzt B empfehlen, wenn er davon überzeugt ist, dass Zahnarzt B die beste Therapie für die Implantat-OP bietet. Eine Empfehlung, die eine Geldleistung von Zahnarzt B vorsieht, ist nicht erlaubt. Implify sorgt für Rechtssicherheit Implify garantiert, dass alle Produkte auf der Plattform der Preisangemessenheit gemäß dem Antikorruptionsgesetz angeboten werden. Darüber hinaus unterstützt die digitale Plattform mit entsprechenden Funktionalitäten Zahnärzte beim Nachverfolgen und Nachvollziehen von Bestellungen und Kosten für Ihre Patienten. So können Sie Ihren Patienten jederzeit mit wenigen Klicks eine transparente Übersicht über die Beschaffungskosten bieten.

CADCAM

Was ist CADCAM? Wie wird es angewandt und was sind die Vorteile, Risiken und Herausforderungen bei der Anwendung von CADCAM? Begriffsherkunft von CADCAM: Der Begriff der CADCAM Anwendung stammt aus der Programmierung von Fertigungsprozessen wie z.B. der CNC Bearbeitung. Dabei werden über die CAD Software (Computer Aided Design) entsprechende Modelle und Baugruppen erstellt. Auf diese Modelle greift dann die CAM Software (Computer Aided Manufacturing) zurück, um Werkzeugwege für Werkzeugmaschinen zu generieren. So können aus digitalen Modellen reale Bauteile werden.  Anwendung des CADCAM Verfahrens in der Zahnmedizin Im Bereich der Zahnmedizin wird das CADCAM Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz, hauptsächlich bestehend aus Zirkonoxid, verwendet. In der Regel werden über diese Technik Zahnkronen, Teilkronen, Inlays, Onlays und Veneers hergestellt.  Es gibt unterschiedliche Verfahren, wie CADCAM genutzt wird. Zum einen gibt es das Chairside-Verfahren, bei dem es direkt am Zahnarztstuhl angewandt wird und der Zahnarzt in kurzer Zeit alle Schritte von der Erfassung der Oberflächenbeschaffenheit bis hin zur Anfertigung des Zahnersatz übernimmt. Hierbei erfolgt zunächst die optische Erfassung der Präparation intraoral. Über eine Kamera mit einem kleinen Kopf werden 3D Aufnahmen des Quadranten oder des gesamten Kiefers angefertigt. Ein entsprechendes Softwareprogramm liefert einen naturgetreuen modellierten Vorschlag zur Kauflächengestaltung (CAD Modell), die vom Zahnarzt jedoch noch individualisiert werden muss. Nach Fertigstellung des Modells wird dies an eine Fräseinheit übertragen, dass aus einem kompletten Rohling (in der Regel ein keramischer Monoblock) ein reales Modell fräst (CAM Modell). Je nach Zahn nimmt dieser Fräsvorgang 10-20 Minuten in Anspruch. Anschließend erfolgt ein aufwendiges Polieren des Rohlings per Hand. Damit ist die Zahnkrone fertiggestellt und der Patient kann auf das Einsetzen vorbereitet werden. Das Chairside-Verfahren lohnt sich in der Regel bei Einzelzahnversorgungen oder kleineren Brücken von Seitenzähnen. Zum anderen gibt es das Labside-Verfahren, dass häufig für Frontzähne angewandt wird, da die entsprechende Farbe des Rohling noch nachgearbeitet werden muss. Hierzu wird im Labor ein Gipsmodell als Arbeitsmodell und als Gegenkiefermodell erstellt. Diese Modelle werden dann in ein CADCAM Format, über eine Kamera oder einen Laserabtaster, transferiert. Ein automatisches Grundgerüst wird basierend auf der Software erstellt. Zusätzliche werden ästhetische Gesichtspunkte wie die Präparationsgrenze, Lagebeziehung zu Nachbarzähnen und Bisssituation durch den Zahntechniker ergänzt (CAD Modell). Das finale Modell wird wie beim Chairside-Verfahren an eine Fräseinheit übertragen und ein Sintern (Erhitzen bei erhöhtem Druck) findet statt, wodurch das Volumen um ca. 30 % schrumpft (CAM Modell). Bei Kronen- und Brückengerüsten erfolgt eine Verblendung durch Auftragen und Verbrennen einer herkömmlichen keramischen Masse, die in mehreren Schichten händisch aufgetragen wird. Das fertiggestellte Produkt wird an den Zahnarzt geschickt, der eine entsprechende Reinigung und Einprobe vornimmt. Das Einsetzen findet in adhäsiver Technik statt, hierzu werden zunächst die Zähne für die Zementierung vorbereitet. Bei einer adhäsiven Befestigung werden mithilfe von 35%igem Phosphorsäure-Gel die Schmelzränder konditioniert und eine Dentinätzung wird für maximal 15 Sekunden vorgenommen bevor ein Dentinhaftvermittler, auf das noch vorsichtig getrocknete bzw. wieder leicht angefeuchtete Dentin und den Zahnersatz aufgetragen wird. Anschließend wird alles gründlich abgesprüht und silanisiert. Abschließend findet eine Kontrolle und Korrektur der Okklusion (Schlussbiss und Kaubewegung) statt und entsprechende Ränder werden ausgearbeitet. Bei Inlays, Onlays und Teilkronen wird zur Verbesserung der Oberflächenstruktur fluoridiert. Vorteile des CADCAM Verfahrens Durch die Nutzung des CADCAM Verfahrens können Fehlerkorrekturen, wie zum Beispiel, die Nacharbeit von Präparation einfach erkannt werden und durch im Scansystem integrierte Abstandsfunktionen der Präparationsgrenzen einfach überprüft werden. Bei dem Chairside-Verfahren muss der Zahnarzt darüber hinaus keinen zusätzlichen Termin mit dem Patienten ausmachen.  Die CADCAM Technology bietet höchste Präzision in Planung und Ausführung und ermöglicht eine minimalinvasive Vorgehensweise, wodurch insbesondere bei älteren Patienten das chirurgische Risiko minimiert werden kann. Die Automatisierung ermöglicht darüber hinaus eine kostengünstigere Fertigung und die gefertigten Produkte sind aufgrund der häufigen Nutzung von Zirkon metallfrei. Risiken des Verfahrens Obwohl das digitale CADCAM Verfahren dem konventionellen Verfahren tendenziell überlegener ist, besteht die Gefahr der Unpräzision bei der Vielzahl von technik-sensitiven Arbeitsschritten zur Aufnahme der Pass- und Bissform. Darüber hinaus besteht bei verblendeten Gerüsten die Gefahr des Chippings, was bedeutet, dass sich die Verblendkeramik vom Gerüst aufgrund der Belastung abschert. Weitere Komplikationen können unter anderem eine Fraktur (Bruch) sein, Zahnsensibilität durch Fehler bei der Befestigung des Gerüstes oder Kronenrandkaries, was durch unzureichende Mundhygiene oder Befestigungsmaterial in der Klebefuge zurückzuführen ist. Da bei der digitalen intraoralen Abformung nur Ausschnittsbilder zu einem Gesamtmodell gemacht werden, ist der Algorithmus für die Genauigkeit des Gesamtmodells relevant. Um diesem vorzubeugen, sollte dem empfohlenen Scanpfad des entsprechenden Scansystems gefolgt werden, um Ungenauigkeiten bei der Erstellung des Gesamtmodells vorzubeugen.  Herausforderungen Aufgrund der rasanten Fortschritte in der CADCAM Technik ist ein Erwerb der entsprechenden Kenntnisse sowie eine ständige Weiterbildung notwendig. Die Zeiteinsparung durch Nutzung des CADCAM Verfahrens besteht insbesondere bei dem Quadrantenscan. Bei einer Präzisionsabformung des Kiefers mit Situationsabformung, sowie Total- und Teilprothetik ist noch ein erheblicher Entwicklungsaufwand durch die Hersteller erforderlich. Ebenfalls ist ein heutiger gegenseitiger Datentransfer zwischen Praxisverwaltungsprogramm und der Intraoralscanner Software noch nicht möglich. Mittel bis langfristig wird jedoch angenommen, dass das digitale CADCAM Verfahren die konventionelle Abformung ersetzt. Eine weitere Hürde, insbesondere für kleine und mittelgroße Zahnarztpraxen, stellen unter anderem die hohen Investitionskosten von 60.000-80.000 Euro da, die für ein vollständiges CADCAM System durchschnittlich notwendig sind. Dies kann je nach Größe und Ausführung variieren.